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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2020 - L 14 R 28/20   

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https://dejure.org/2020,51969
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2020 - L 14 R 28/20 (https://dejure.org/2020,51969)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.08.2020 - L 14 R 28/20 (https://dejure.org/2020,51969)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. August 2020 - L 14 R 28/20 (https://dejure.org/2020,51969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung; Anforderungen an den maßgeblichen Zeitpunkt einer Erhöhung der Rente durch Zuschläge an Entgeltpunkten aus einem Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an den maßgeblichen Zeitpunkt einer Erhöhung der Rente durch Zuschläge an Entgeltpunkten aus einem Versorgungsausgleich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Münster, 01.03.2016 - S 17 R 342/13

    Bestimmung des Zeitpunkts der Gewährung einer höheren Rente wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2020 - L 14 R 28/20
    Hiergegen erhob die Klägerin am 08.05.2013 Klage zum Sozialgericht Münster (Az.: S 17 R 342/13), die das Sozialgericht Münster durch Gerichtsbescheid vom 01.03.2016 abwies.

    Die Rechtmäßigkeit des Rentenbescheides vom 08.04.2009 sei mit den rechtskräftigen Entscheidungen des Sozialgerichts Münster (Gerichtsbescheid vom 01.03.2016, Az.: S 17 R 342/13) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 28.10.2016, Az.: L 21 R 316/16) bestätigt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte, der Verwaltungsakten der Beklagten und der beigezogenen Vorprozessakte S 17 R 342/13 (Sozialgericht Münster) Bezug genommen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - L 21 R 316/16

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2020 - L 14 R 28/20
    Die hiergegen von der Klägerin eingelegte Berufung wies der 21. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 28.10.2016 (Az.: L 21 R 316/16) zurück.

    Die Rechtmäßigkeit des Rentenbescheides vom 08.04.2009 sei mit den rechtskräftigen Entscheidungen des Sozialgerichts Münster (Gerichtsbescheid vom 01.03.2016, Az.: S 17 R 342/13) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 28.10.2016, Az.: L 21 R 316/16) bestätigt worden.

    Mit Urteil vom 12.11.2019 hat das Sozialgericht Münster die Klage abgewiesen und auf die Gründe im Widerspruchsbescheid vom 22.05.2019 nach § 136 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) verwiesen sowie auf die Ausführungen im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2016 zum Aktenzeichen L 21 R 316/16 Bezug genommen.

  • BSG, 12.03.2018 - B 13 R 384/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2020 - L 14 R 28/20
    Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision ein (Az.: B 13 R 384/16 B), die das Bundessozialgerichts mit Beschluss vom 12.03.2018 als unzulässig verwarf.
  • BSG, 22.04.2008 - B 5a R 72/07 R

    Erhöhung der Rente nach Durchführung des Versorgungsausgleichs - Rechtskraft des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2020 - L 14 R 28/20
    In diesem Zusammenhang wird auch auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hingewiesen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 22.04.2008, B 5a R 72/07 R).
  • BSG, 21.12.2020 - B 13 R 235/20 B

    Gewährung einer höheren Rente wegen Erwerbsminderung im Zugunstenverfahren

    Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Beantragung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. August 2020 - L 14 R 28/20 - wird abgelehnt.
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